TIM SCHNEIDER COACHING
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Rangfolge
Vertragspartner ist Tim Schneider, handelnd unter TIM SCHNEIDER COACHING, Einzelunternehmen, Seestrasse 50, 8617 Mönchaltorf, Schweiz. E-Mail: timliam.schneider@gmail.com.
Diese AGB gelten für individuell vereinbarte Coaching-Leistungen und, soweit tatsächlich angeboten und vereinbart, für Fertig-Trainingspläne, digitale Inhalte, App-Leistungen und Geräteintegrationen. Aus der Erwähnung einer Leistung in diesen AGB folgt nicht, dass sie bereits verfügbar oder in einem bestimmten Paket enthalten ist.
Ausdrückliche individuelle Vereinbarungen über Paket, Umfang, Preis, Startdatum und Zusatzleistungen gehen diesen allgemeinen Bestimmungen vor. Zwingendes Recht geht jeder vertraglichen Regelung vor. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 2 Kostenlose Anfrage und Erstgespräch
Anfragen über Website, Kontaktformular, Coaching-Check, E-Mail, WhatsApp oder Social Media sowie die Vereinbarung und Durchführung des als kostenlos angebotenen Erstgesprächs sind unverbindlich und kostenlos. Sie begründen weder ein kostenpflichtiges Coaching noch ein Abonnement, eine Zahlungspflicht oder einen Anspruch auf vollständigen App-Zugang.
Die Auswahl eines Pakets im Anfrageformular dient der Vorbereitung des Gesprächs. Sie ist keine kostenpflichtige Bestellung. Die Anfrage beinhaltet keine Zustimmung zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
§ 3 Angebot, Annahme und Leistungsbeginn
Nach der Bedarfsklärung erhält die interessierte Person ein konkretes Angebot mit Leistungsumfang, Gesamtpreis, Zahlungsweise, vorgesehenem Beginn, Abrechnungszeitraum, Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen. Diese AGB und die erforderlichen Verbraucherinformationen werden vor der Annahme in speicherbarer Form bereitgestellt. Bei einem gesetzlichen Widerrufsrecht gehören dazu die passende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
Beim individuellen Abschluss per E-Mail kommt der Vertrag zustande, sobald die eindeutige Annahme des verbindlichen Angebots bei Tim Schneider eingeht. Schweigen ist keine Annahme. Änderungen am Angebot erfordern eine entsprechende Einigung. Ein kostenloses Erstgespräch allein ersetzt die Annahme nicht.
Tim Schneider bestätigt den abgeschlossenen Vertrag einschliesslich der vereinbarten Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail mit Dokumentanhängen, rechtzeitig und spätestens vor Beginn der Leistung. Diese Bestätigung dokumentiert den bereits abgeschlossenen Vertrag; sie verschiebt den Vertragsschluss nicht auf einen unklaren späteren Zeitpunkt.
Der kostenpflichtige Leistungszeitraum beginnt am ausdrücklich vereinbarten Datum. Für einen Beginn innerhalb einer gesetzlichen Widerrufsfrist gelten zusätzlich § 22 und die gesonderte Belehrung. Für Fertigpläne gilt stattdessen die sofortige Bereitstellung bei vollständig erhaltenem 14-tägigem Widerrufsrecht nach § 16 und § 22.
Beim Online-Kauf in der TIM COACHING App werden Produkt, Gesamtpreis, Zahlungsweise und gegebenenfalls Abrechnungsintervall vor der zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt. Du kannst deine Auswahl vor der Zahlung korrigieren oder den Vorgang abbrechen. Die abschliessende Bestellung erfolgt über die ausdrücklich zahlungspflichtig beschriftete Schaltfläche beim Zahlungsdienst Stripe. Der Vertrag über den bestellten Fertigplan kommt mit Annahme der Bestellung durch die Kaufbestätigung zustande. Eine Registrierung, ein Aufruf des Checkouts oder eine unverbindliche Kontaktanfrage allein begründen keinen kostenpflichtigen Vertrag. Bei verzögerten Zahlungsmethoden erfolgt die Freischaltung erst nach bestätigtem Zahlungseingang.
§ 4 Individuelles Coaching und Leistungsumfang
Das Coaching kann insbesondere Ausdauertraining, Krafttraining, eine Kombination beider Bereiche und allgemeine oder sportbezogene Ernährungsunterstützung umfassen. Massgeblich sind das angenommene Angebot und die darin einbezogene Leistungsbeschreibung in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Vereinbarte Check-ins, Rückmeldungen, Anpassungen und Antwortzeiten sind verbindlicher Bestandteil der Leistung. Diese AGB vermindern solche Zusagen nicht. Ein Trainingsblock von vier Wochen ist nicht automatisch ein Abrechnungsmonat. Die konkrete Abrechnungsperiode wird im Angebot mitgeteilt.
Kommunikationswege und Erreichbarkeit werden vereinbart. Ein vereinbarter Austausch über WhatsApp bedeutet weder ständige Erreichbarkeit noch medizinische Überwachung. Für sensible Informationen gelten die gesonderten Voraussetzungen in § 7 und § 21.
Zusatzleistungen oder Paketwechsel erfordern eine Vereinbarung über ihren Umfang, ihren Preis und ihren Beginn. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten allein durch eine Anfrage nach einer Zusatzleistung.
§ 5 Sorgfalt und fehlende Erfolgsgarantie
Tim Schneider schuldet die vereinbarte Leistung mit der gesetzlich geschuldeten Sorgfalt. Sportliche und körperliche Entwicklung hängt unter anderem von Ausgangslage, Gesundheit, Umsetzung, Regeneration, Ernährung, Schlaf, Alltag, Genetik, Kontinuität und äusseren Umständen ab.
Ein bestimmter Gewichtsverlust, eine Gewichtszunahme, Muskelaufbau, Körperfettwerte, Wettkampfzeiten, Leistungswerte, optische Veränderungen oder verletzungsfreies Training werden nicht garantiert. Dies lässt Ansprüche wegen nicht erbrachter, mangelhafter oder schuldhaft fehlerhafter Leistungen unberührt
§ 6 Gesundheit und eigenverantwortliche Trainingsdurchführung
Coaching und Trainingsplanung ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose, Physiotherapie, medizinische Behandlung oder Notfallversorgung. Bei Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung, relevanten Vorerkrankungen oder neuen Beschwerden ist vor beziehungsweise während des Trainings geeigneter medizinischer Rat einzuholen.
Die trainierende Person führt die Einheiten selbst durch und darf sie bei gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen reduzieren, auslassen oder abbrechen. Trainingsvorgaben sind keine Aufforderung, Warnzeichen zu ignorieren.
Bei Schmerzen, ungewöhnlichem Schwindel, Atemproblemen, Brustschmerzen, Bewusstseinsproblemen, akuten Verletzungen oder starken beziehungsweise ungewohnten Beschwerden ist das Training abzubrechen. Je nach Art und Dringlichkeit der Beschwerden ist unverzüglich medizinische Hilfe oder der örtliche Rettungsdienst in Anspruch zu nehmen. Auf eine Antwort im Coaching darf in einem Notfall nicht gewartet werden.
Diese Mitverantwortung befreit Tim Schneider nicht von eigenen gesetzlichen Sorgfalts- und Haftungspflichten.
§ 7 Erforderliche Angaben und Veränderungen
Für die vereinbarte Leistung notwendige und rechtmässig erhobene Angaben sind nach bestem Wissen wahrheitsgemäss zu machen. Relevante Veränderungen, beispielsweise eine erhebliche Änderung der Trainingsbelastung, eine akute Verletzung, eine ärztlich angeordnete Trainingspause oder neue erhebliche Beschwerden, sind über den dafür vereinbarten geeigneten Weg mitzuteilen.
Das öffentliche Erstgesprächsformular ist nicht für Diagnosen, Medikamente, Verletzungsberichte, medizinische Dokumente oder sonstige Gesundheitsdaten vorgesehen. Solche Angaben sollen dort nicht eingetragen werden.
Soweit Gesundheitsangaben für ein späteres Coaching erforderlich sind, setzt ihre Erhebung einen gesonderten, angemessen geschützten und datenschutzrechtlich zulässigen Prozess mit vorheriger Information voraus. Diese AGB verpflichten nicht zur pauschalen Offenlegung der Krankengeschichte und enthalten keine Einwilligung in eine Gesundheitsdatenverarbeitung. Kann eine Leistung ohne bestimmte notwendige Angaben nicht verantwortbar erbracht werden, wird dies erläutert und das weitere Vorgehen vereinbart; gesetzliche Beendigungs- und Erstattungsrechte bleiben bestehen.
§ 8 Ernährungsunterstützung
Ernährungscoaching umfasst nur die vereinbarte, rechtlich zulässige allgemeine und sportbezogene Unterstützung, beispielsweise bei Essstruktur, Alltag, Energiezufuhr, praktischer Umsetzung und nicht medizinisch behandlungsbedürftigen Zielen der Gewichtsveränderung.
Es werden keine Erkrankungen, Essstörungen, Stoffwechselerkrankungen oder medizinisch behandlungsbedürftigen Allergien diagnostiziert oder behandelt. Bei entsprechenden Anzeichen oder Bedürfnissen wird an geeignete medizinische oder entsprechend qualifizierte Fachpersonen verwiesen. Eine solche Behandlung wird durch das Coaching nicht ersetzt.
Berufsrechtlich vorbehaltene Leistungen werden nur bei Vorliegen der erforderlichen Berechtigung erbracht. Diese AGB behaupten keine medizinische oder sonstige geschützte Berufsqualifikation.
§ 9 Personen unter 18 Jahren
Kostenpflichtiges Coaching für Personen unter 18 Jahren wird nur nach vorheriger Einbeziehung der gesetzlichen Vertretung und mit der nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Zustimmung beziehungsweise Vertretung vereinbart. Vor dem Abschluss wird ausdrücklich festgehalten, wer Vertragspartner, trainierende Person und zahlungsverpflichtete Person ist. Die gesetzliche Vertretung wird nicht allein durch ihre Zustimmung selbst zahlungspflichtig.
Die länderspezifischen gesetzlichen Regeln zur Handlungs- und Geschäftsfähigkeit bleiben unberührt. Eine Zahlung durch die minderjährige Person ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Zustimmung zu fortlaufenden Verpflichtungen.
Training und Ernährungsunterstützung müssen Alter und Entwicklung berücksichtigen. Bei Gewichtsabnahme, Gewichtszunahme, intensiven Belastungen oder gesundheitlichen Zweifeln ist vor der betreffenden Leistung die erforderliche fachliche beziehungsweise medizinische Abklärung vorzunehmen. Die Zustimmung der Vertretung ersetzt weder diese Abklärung noch die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
§ 10 Dauer und monatliche Abrechnung des 1:1-Coachings
Das 1:1-Coaching läuft ab dem vereinbarten Beginn auf unbestimmte Zeit und wird monatlich abgerechnet. Es besteht keine Mindestlaufzeit über einen Monat hinaus. Es werden nicht automatisch neue befristete Monatsverträge abgeschlossen.
Die monatliche Abrechnungsperiode und ihr Beginn werden im Angebot eindeutig bezeichnet. Eine Periode umfasst höchstens einen Monat. Der Vertrag kann jederzeit zum Ende der laufenden Periode ordentlich beendet werden; eine zusätzliche Kündigungsfrist vor diesem Periodenende besteht nicht.
Gesetzliche Rechte zu einer früheren oder sofortigen Beendigung bleiben ausdrücklich erhalten. Insbesondere kann ein dem schweizerischen Auftragsrecht unterliegendes Vertragsverhältnis nach Art. 404 OR jederzeit beendet werden. Eine solche Beendigung wird nicht bis zum Monatsende hinausgeschoben. Auch andere anwendbare gesetzliche Beendigungsrechte, einschliesslich solcher für besondere Vertrauensdienstleistungen, bleiben unberührt.
§ 11 Kündigung und Abrechnung bei Beendigung
Eine Kündigung kann insbesondere per E-Mail an timliam.schneider@gmail.com erklärt werden. Eine Unterschrift, ein eingeschriebener Brief oder eine Begründung sind für die ordentliche Kündigung nicht erforderlich. Weitere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben möglich. Zusätzlich steht die öffentlich erreichbare Funktion Verträge hier kündigen zur Verfügung. Ein Login ist dafür nicht erforderlich.
Tim Schneider bestätigt Eingang und Beendigungsdatum in Textform. Die Wirksamkeit einer zugegangenen Kündigung hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Fehlt ein eindeutiger gewünschter Zeitpunkt, gilt der nächstmögliche zulässige Zeitpunkt.
Bei ordentlicher Beendigung zum Periodenende bleibt die vereinbarte Leistung bis dahin geschuldet. Allein diese ordentliche Kündigung löst keine anteilige Erstattung für einen Zeitraum aus, in dem die geschuldete Leistung vertragsgemäss erbracht beziehungsweise bereitgehalten wird.
Bei wirksamer früherer Beendigung werden Vergütung und Vorauszahlungen nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln abgerechnet. Nicht verdiente Vorauszahlungen werden zurückgezahlt. Bei Beendigung eines Auftrags nach Art. 404 OR wird nicht pauschal der gesamte restliche Monatsbetrag als Schaden verlangt. Ein allfälliger Anspruch wegen Kündigung zur Unzeit setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen entsprechenden Schaden voraus. Widerruf, Leistungsstörungen und weitere gesetzliche Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Beendigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien behalten das gesetzliche Recht zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblichen Vertragsverletzungen, fortgesetzter Nichtzahlung, schwerwiegendem Accountmissbrauch, unbefugtem Weiterverkauf von Inhalten, Bedrohungen oder vorsätzlichen Eingriffen in technische Systeme vorliegen. Massgeblich sind stets Schwere und Umstände des Einzelfalls; nicht jeder Verstoss rechtfertigt eine sofortige Beendigung.
Bei behebbaren Problemen wird grundsätzlich zunächst auf den Verstoss hingewiesen und eine angemessene Möglichkeit zur Behebung eingeräumt, soweit dies rechtlich erforderlich beziehungsweise zumutbar ist. Bereits entstandene Ansprüche und die gesetzliche Abrechnung erbrachter und nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
§ 13 Preise und Zahlung
Massgeblich ist der vor Vertragsschluss mitgeteilte und vereinbarte Gesamtpreis. Preise werden grundsätzlich in CHF angegeben. Gesetzlich einzubeziehende Steuern, Abgaben und sonstige unvermeidbare Preisbestandteile müssen in der Preisangabe berücksichtigt sein. Optionale Zusatzleistungen werden gesondert als solche mit ihrem Preis ausgewiesen und nur auf ausdrücklichen Wunsch vereinbart.
Zahlungsmethoden, Fälligkeit und gegebenenfalls wiederkehrende Abbuchungen werden vor Vertragsschluss erläutert. Die Rechnung oder der tatsächlich verwendete Checkout konkretisiert die vereinbarte Zahlung. Es erfolgt keine automatische Abbuchung allein aufgrund einer Anfrage oder ohne entsprechende Grundlage und erforderliche Autorisierung.
Eine Preisänderung für ein laufendes Vertragsverhältnis bedarf einer gesonderten Vereinbarung oder einer tatsächlich anwendbaren gesetzlichen Grundlage. Die Veröffentlichung neuer Preise ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Diese AGB führen keine bestimmte Zahlungsplattform als bereits verfügbar ein.
§ 14 Ausstehende Zahlungen
Bei fälligen, ausstehenden Zahlungen kann Tim Schneider mahnen und im gesetzlich zulässigen Umfang Forderungen verfolgen. Eine vorübergehende Zurückhaltung weiterer Leistungen oder Beschränkung des zugehörigen App-Zugangs erfolgt nur verhältnismässig und grundsätzlich nach Hinweis auf den Rückstand und angemessener Gelegenheit zur Zahlung.
Berechtigte gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte der Kundschaft werden respektiert. Eine Sperre beseitigt weder Kündigungs- und Widerrufsrechte noch gesetzliche Datenzugangs-, Herausgabe- oder Erstattungsansprüche. Soweit erforderlich, bleibt dafür ein anderer angemessener Zugang bestehen. Diese AGB bestimmen keine zusätzlichen pauschalen Mahngebühren oder Vertragsstrafen. Verzugsfolgen richten sich nach dem anwendbaren Gesetz.
§ 15 Nichtnutzung, Ferien, Krankheit und Trainingspausen
Wer vertragsgemäss angebotene Leistungen aus eigenen Gründen nicht nutzt, beispielsweise kein Feedback gibt, Check-ins unbeantwortet lässt oder freiwillig nicht trainiert, hat allein deshalb nicht automatisch einen Erstattungsanspruch. Tim Schneider muss die weiterhin geschuldeten Leistungen dennoch erbringen. Rechte wegen Nichtleistung, Mängeln, Widerruf oder wirksamer Vertragsbeendigung bleiben bestehen.
Ferien, Reisen oder sonstige private Abwesenheiten der Kundin oder des Kunden begründen keinen vertraglichen Anspruch auf eine Pause des Coaching-Abonnements. Der Vertrag und die vereinbarte monatliche Abrechnung laufen während solcher Abwesenheiten weiter, solange der Vertrag nicht wirksam beendet wird. Allein wegen dieser Abwesenheiten werden keine Beiträge gutgeschrieben oder zurückerstattet und keine Betreuungszeiträume kostenlos nachgeholt oder verlängert. Eine Anpassung des Trainings an Ferien oder Reisen im Rahmen der vereinbarten Betreuung ist keine Abonnementspause. Tim Schneider bleibt zur vereinbarten Leistung verpflichtet. Gesetzliche Kündigungs-, Widerrufs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Bei Krankheit, Verletzung oder medizinisch notwendiger Pause wird geprüft, ob Training und Betreuung verantwortbar angepasst oder pausiert werden können. Auswirkungen auf Leistungen, Vertragszeitraum und Zahlungen werden entsprechend der konkreten Situation und den gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Eine Trainingspause verlängert den Vertrag nicht automatisch und hebt gesetzliche Beendigungsrechte nicht auf. Medizinische Entscheidungen werden nicht durch den Coach ersetzt.
§ 16 Fertig-Trainingspläne
Für alle Fertigplan-Käufe gewähren wir 14 Tage Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, auch für Kundinnen und Kunden in der Schweiz. Der Plan wird nach bestätigter Zahlung sofort bereitgestellt. Die sofortige Bereitstellung und Nutzung führen nicht zum Verlust dieses Rechts. Bei fristgerechtem Widerruf erstatten wir den vollständigen Kaufpreis ohne Nutzungsabzug; der Zugang zu dem widerrufenen Plan endet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Fertig-Trainingspläne werden separat in der App angeboten. Der Kauf ist einmalig und begründet kein Coaching-Abonnement. Inhalt, Trainingskalender, enthaltene Workouts, Bereitstellungsform, Nutzungsumfang sowie eine gegebenenfalls begrenzte App-Zugangs- oder Bereitstellungsdauer müssen vor dem Kauf beschrieben sein.
Der Preis eines Fertigplans enthält kein individuelles 1:1-Coaching, keine persönliche Trainingsanpassung, kein persönliches Monitoring, keinen als Coaching betreuten Performance- oder Trainingsscore und keine automatische Benachrichtigung des Coaches über Training, Wohlbefinden oder Resultate. Eine gesonderte Anfrage nach 1:1-Coaching kann angeboten werden; sie führt nicht automatisch zu einem Upgrade oder zu weiteren Zahlungen.
Die App kann Schwellen- und VO₂max-/Intervall-Paces anhand geeigneter vollständig erfasster Trainingsergebnisse automatisch anpassen. Ohne ausreichende Daten erfolgt keine solche Anpassung. Die Wettkampf-Zielpace bleibt fest. Diese automatische Funktion ist keine persönliche Betreuung.
Fertigpläne ersetzen keine medizinische Eignungsprüfung. Die Auswahl und Durchführung müssen zur gesundheitlichen Situation passen. Gesetzliche Ansprüche hinsichtlich Bereitstellung, Vertragsmässigkeit und erforderlicher Aktualisierungen bleiben bestehen.
§ 17 Optionale Geräteintegration bei Fertigplänen
Soweit tatsächlich angeboten, kann zu einem Fertigplan ein Zugang zu einer unterstützten Sportuhren- oder Geräteintegration für CHF 5 einmalig hinzugekauft werden. Die Zusatzleistung ist freiwillig und beinhaltet keine persönliche Betreuung.
Vor dem Kauf müssen die konkret unterstützten Geräte und Systeme, erforderliche Konten oder technische Voraussetzungen, Funktionsumfang, Leistungsdauer und gesetzlich erforderliche Angaben zu Aktualisierungen genannt sein. Die Einmalzahlung begründet ohne entsprechende Vereinbarung keine Zusage lebenslangen Zugangs.
Schnittstellen externer Plattformen können sich ändern. Dies ist keine Garantie für die dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit einer fremden Schnittstelle. Es entbindet Tim Schneider jedoch nicht von den eigenen vertraglichen Pflichten und gesetzlichen Abhilfe-, Erstattungs- oder Haftungspflichten. Eine nicht vereinbarungsgemäss bereitstellbare Funktion darf nicht unter pauschalem Ausschluss solcher Rechte berechnet werden.
§ 18 App-Zugang und technische Leistungen
Ein vereinbarter App-Zugang ist personenbezogen. Zugangsdaten sind angemessen zu schützen und dürfen nicht an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden. Vermuteter Missbrauch soll zeitnah gemeldet werden.
Freigeschaltet werden nur die Funktionen des tatsächlich abgeschlossenen und freigegebenen Produkts. 1:1-Coaching und Fertigpläne können unterschiedliche Berechtigungen haben. Eine Website-Anfrage allein verschafft keinen vollständigen Coaching-Zugang.
Zugangs- und Bereitstellungsdauer, erforderliche Systeme, Kompatibilität und relevante Funktionsbeschränkungen richten sich nach den vor Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen. Nicht vereinbarte Zusatzfunktionen sind nicht geschuldet. Vereinbarte Funktionen dürfen nicht allein mit Hinweis auf diese AGB entzogen werden.
Eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht zugesagt. Notwendige Wartungen und Sicherheitsmassnahmen werden möglichst schonend durchgeführt und planbare erhebliche Unterbrechungen angemessen angekündigt. Gesetzlich erforderliche Aktualisierungen und Ansprüche bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung, Mängeln oder erheblichen beziehungsweise länger dauernden Störungen bleiben erhalten.
§ 19 Externe Dienste
Für vereinbarte Kommunikation und technische Leistungen können tatsächlich eingesetzte externe Dienste relevant sein. Wird WhatsApp als Kommunikationsweg vereinbart, gelten ergänzend die technischen Voraussetzungen dieses Dienstes. Über datenschutzrechtlich relevante Empfänger wird in den passenden Datenschutzhinweisen informiert.
Änderungen oder Ausfälle externer Dienste können technische Anpassungen erfordern. Die Verantwortung für eigene Leistungszusagen, Auswahl- und Sorgfaltspflichten sowie eigene Fehler wird dadurch nicht pauschal auf Dritte übertragen. Die Nutzung einer bestimmten Sportplattform, eines Zahlungsdienstes oder eines technischen Anbieters wird durch diese AGB allein weder angeboten noch vorausgesetzt.
§ 20 Inhalte und persönliche Nutzungsrechte
Bereitgestellte Trainingspläne, Workouts, Dokumente und sonstige geschützte Inhalte dürfen im vereinbarten Umfang für den persönlichen Gebrauch genutzt werden. Soweit Speicherung, Ausdruck oder Download Bestandteil des Angebots sind, sind entsprechende persönliche Kopien erlaubt.
Ohne erforderliche Erlaubnis sind insbesondere Weiterverkauf, Weitergabe vollständiger Pläne oder Dateien an andere Personen, öffentliche Uploads, entgeltliche Weitergabe, systematische Vervielfältigung für Dritte und Nutzung zur Betreuung eigener Kunden nicht gestattet. Ein App-Account darf nicht geteilt werden.
Diese Beschränkungen gelten nur im rechtlich zulässigen Umfang. Gesetzlich erlaubte Nutzungen und zwingende Rechte bleiben unberührt. Nutzungsdauer und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot; bereits eingeräumte Rechte werden nicht willkürlich rückwirkend entzogen. Nicht jeder Trainingsgedanke oder jede allgemeine Übung wird dadurch zu einem ausschliesslichen Schutzrecht von Tim Schneider.
§ 21 Datenschutz
AGB regeln vertragliche Rechte und Pflichten. Sie ersetzen keine Datenschutzhinweise und keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte Einwilligung. Für die Website gilt die Datenschutzerklärung. Für zusätzliche Vertrags-, Coaching-, App-, Zahlungs- oder Gerätedaten sind die auf die tatsächliche Verarbeitung zugeschnittenen Informationen bereitzustellen.
Eine AGB-Annahme ist weder eine Marketingeinwilligung noch eine pauschale Zustimmung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten oder zu internationalen Datenübermittlungen. Erforderliche Erklärungen werden gesondert eingeholt. Die gesetzlichen Datenschutzrechte bleiben unberührt.
§ 22 Widerruf und Rücktritt
Für Fertigpläne gilt unabhängig vom Wohnsitz das in § 16 zugesagte 14-tägige Widerrufsrecht ohne Verzicht bei sofortigem Zugang. Für andere Leistungen kennt das schweizerische Recht bei gewöhnlichen Internetabschlüssen kein allgemeines Widerrufsrecht allein wegen des Online-Abschlusses. Besondere gesetzliche Widerrufs- oder Rücktrittsrechte sowie jederzeitige auftragsrechtliche Beendigungsrechte, insbesondere nach Art. 404 OR, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland und Österreich stehen die auf ihren Vertrag anwendbaren zwingenden Fernabsatzrechte zu. Bei den hier vorgesehenen Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen oder digitale Leistungen besteht grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Voraussetzungen, Ausübung und Folgen erläutert die vor Vertragsschluss bereitgestellte gesonderte Widerrufsbelehrung mit Musterformular. Bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere eine mögliche Verlängerung der Frist.
Ein vorzeitiger Beginn einer Dienstleistung setzt die dafür erforderliche ausdrückliche gesonderte Erklärung voraus. Ein anteiliger Wertersatz bei Widerruf kann nur bei Vorliegen sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen verlangt werden. Das Widerrufsrecht erlischt nicht bereits mit dem ersten Coaching-Kontakt oder einem App-Login. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen setzt ein vorzeitiges Erlöschen die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung voraus.
Für unsere Fertigpläne verlangen wir keinen Verzicht auf das Widerrufsrecht. Für andere nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferte digitale Inhalte gelten folgende gesetzliche Erlöschensvoraussetzungen: Ein Beginn innerhalb der Widerrufsfrist führt nur dann zum Verlust des Rechts, wenn zuvor ausdrücklich zugestimmt, der dadurch eintretende Rechtsverlust bestätigt und die erforderliche Vertragsbestätigung bereitgestellt wurde. Eine AGB-Checkbox allein reicht dafür nicht. Ein individueller Trainingsplan ist nicht allein wegen seiner Individualisierung automatisch vom Widerruf ausgenommen.
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Leistung. Laufende digitale Dienstleistungen werden nicht pauschal als sofort vollständig gelieferter Download behandelt. Bei gemischten Angeboten sind die erforderlichen Informationen und Erklärungen auf die tatsächlich vereinbarten Bestandteile abzustimmen.
§ 23 Haftung und Leistungsstörungen
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB führen keine zusätzliche vertragliche Haftungsbeschränkung und keine pauschale Haftungsobergrenze ein.
Insbesondere werden Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Verbraucher- und Datenschutzansprüche nicht ausgeschlossen. Die Hinweise zur Eigenverantwortung und zur fehlenden Erfolgsgarantie beseitigen keine Haftung für schuldhaft fehlerhafte Leistungen.
Gesetzliche Rechte bei Nichtleistung, verspäteter Leistung oder Mängeln, einschliesslich gegebenenfalls Abhilfe, Preisminderung, Vertragsbeendigung, Rückzahlung und Schadenersatz, bleiben erhalten.
§ 24 Ereignisse ausserhalb zumutbarer Kontrolle
Bei erheblichen, nicht zumutbar vermeidbaren Ereignissen ausserhalb der Kontrolle einer Partei, beispielsweise Naturereignissen, behördlichen Massnahmen oder grossflächigen Infrastrukturstörungen, informiert die betroffene Partei möglichst zeitnah über die Auswirkungen und wirkt an einer angemessenen Begrenzung der Folgen mit.
Ob Leistungen angepasst, verschoben oder beendet werden und wie Vorauszahlungen abzurechnen sind, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung und dem anwendbaren Recht. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss von Erstattungen für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen. Gewöhnliche organisatorische Versäumnisse und eigene vermeidbare Fehler werden durch diese Bestimmung nicht entschuldigt.
§ 25 Änderungen und Vertragsunterlagen
Eine neue AGB-Fassung kann für neue Verträge verwendet werden, wenn sie vor deren Abschluss wirksam einbezogen wird. Sie ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht automatisch.
Änderungen laufender Verträge erfordern eine entsprechende Vereinbarung oder eine anwendbare gesetzliche Grundlage. Schweigen, weitere Website-Nutzung oder blosse Veröffentlichung neuer Bedingungen gilt nach diesen AGB nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen Vertragsänderung.
Für den einzelnen Vertrag ist die bei Abschluss einbezogene Fassung massgeblich. Die übermittelten Vertragsunterlagen sollen gespeichert werden. Ein später veränderbarer Website-Link ersetzt eine erforderliche Übermittlung auf einem dauerhaften Datenträger nicht.
§ 26 Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache
Es gilt schweizerisches Recht, soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren dadurch nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, das ohne diese Rechtswahl anwendbar wäre. Gesetzliche Beschränkungen oder Ausschlüsse einer Rechtswahl bleiben unberührt.
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften einschliesslich der zwingenden Verbrauchergerichtsstände. Es wird kein ausschliesslicher Gerichtsstand in Mönchaltorf oder Zürich vereinbart.
Vertragssprache ist Deutsch. Andere verbindliche Sprachfassungen werden durch diese AGB nicht eingeführt.
§ 27 Unwirksame Bestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, richten sich die Folgen nach dem anwendbaren Gesetz. Der übrige Vertrag bleibt bestehen, soweit das Gesetz dies vorsieht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regeln; es wird nicht automatisch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche oder für Tim Schneider günstigere Klausel eingesetzt.